FireFind ist eine Internetseite, welche zahlreiche und verschiedene Schnäppchen (oft auch "Deal genannt) aus dem Internet zusammenführt. So bist du garantiert einer der Ersten, der von neuen Angeboten im Internet erfährt. Denn gerade bei guten Angeboten ist gesunde Eile angesagt, da viele bereits nach wenigen Stunden ausverkauft sind! Außerdem kann man mit FireFind die Angebote nach verschiedensten Kriterien, wie z.B. Erscheinungsdatum oder Quelle, sortieren lassen.
FireFind durchsucht selbstständig in kurzen Abständen über 20 verschiedenste Deal-Blogs
und Angebotseiten. Natürlich erfolgt dies nur
unter Rücksprache und ist gebilligt.
Du bist der Meinung, hier fehlt noch eine "Schnäppchenseite"? Dann zögere nicht
und schreib mir eine E-Mail.
Angefangen hat das Projekt im Oktober 2009 als klappriges Iframe-Gestell. Heute jedoch wird/werden PHP, AJAX, JavaScript, MySQL und Cronjobs verwendet - alles nur um die Nutzung noch einfacher und komfortabler zu gestalten.
Gerne! Schließlich habe ich die Seite stehts nach eurem Feedback weiterentwickelt. Also sollte dir etwas nicht gefallen, du wünscht dir eine Erweiterung oder willst mir sonst eine Idee zukommenlassen - schreib' mir an [email protected]. Ich versuche euch möglichst zeitig eine Antwort zu zukommen lassen!
Immer wieder ließt man von "Preisfehlern". Dies sind meist Artikel mit einem falsch ausgewiesenem Preis, was sie zu unschlagbaren Schnäppchen macht. So gab es schon mal ein Apple MacBook für 11€, oder eine Reise nach Australien für 5€.
Die Gründe für solche Fehler sind vielfältig. Oft vergisst der Mensch beim Einstellen des Artikels einfach eine Zahl, oder setzt das Komma falsch. Auch Übertragungs- oder Programmierfehler sind häufig für das vermeintliche Deals "schuld".
Manchmal ist der geringe Preis jedoch auch genau geplant gewesen. Z.B. werden so zahlreiche Besucher generiert und man gibt anschließend nur ein geringes Kontingent raus, oder der Händler hat einfach aus Marketinggründen ein kleines Minusgeschäft in Kauf genommen.
Häufig werden Preisfehler besonders stark aufgerufen und bestellt. Doch Achtung: ein Anspruch auf die Ware besteht erst, wenn z.B. ein gültiger Kaufabschluss (z.B. Versandmeldung) erfolgt ist. Eine einfache Bestellbestätigung reicht in diesem Fall nicht. Als Grundlange dient hier das “invitatio ad offerendum”-Gesetz .
Dennoch: wer Spaß an solchen Fehlern hat, sollte auch weiterhin mitmachen, denn oft entschädigt der Händler oder das Portal die Käufer, indem z.B. kleine Goodies oder Gutscheine verteilt werden. Nur sollte man eben vorher wissen worauf man sich einlässt.